Pflichten der Ritter
Voraussetzungen für die Ordensmitgliedschaft
- Antrag stellen bei den Meistern der drei Zweige
- 4 Leumundszeugen aus dem Orden beibringen
- psionische Überprüfung der Gesinnung sowie des Kampfgeschicks
- Ritterschlag durch den Stab an einem Feiertag
- Überprüfung am Tag der Weihe durch das Tor zum Artefakt des Stabes
Pflichten des „knight of the orders“
- 10% Abgabe an Ordens
- keine Gegenstände böser Natur besitzen
- Farben des Ordens sind zu tragen
- 1x Jahr auf der Burg melden